Leistungsbeschreibung

Ausschreibungen ohne Leistungsbeschreibung sind undenkbar, da sich ohne die wesentlichen Anforderungen kein Angebot erstellen lässt. Doch was genau ist die Leistungsbeschreibung? Es handelt sich um eine eindeutige und widerspruchsfreie Beschreibung von Dienstleistungen, Produkten oder einem Auftragsgegenstand, welche im Rahmen eines Projekts erbracht werden müssen. Eine Leistungsbeschreibung muss immer schriftlich erfolgen, da sie Grundlage der Vereinbarung bzw. dem Auftragsgegenstand zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist.

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Bedeutung und Zweck der Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich kann die Leistungsbeschreibung als das Kernstück eines Auftrages angesehen werden. Der Auftraggeber umschreibt die gewünschte Leistung nach Art, Ort, Umfang und Zeit.

Zur Erstellung eines Angebots dient die Leistungsbeschreibung als Kalkulationsgrundlage. Weichen eventuelle Auftragnehmer zu stark von den Forderungen der Leistungsbeschreibung ab, riskieren sie den Ausschluss beim Vergabeverfahren.

Im Bauwesen beschäftigt sich die VOB/A intensiv mit den Leistungsbeschreibungen. Laut § 7 der VOB/A müssen Bauleistungen ausgiebig und eindeutig beschrieben werden, sodass alle eventuellen Auftragnehmer sie verstehen und dementsprechend ein Angebot abgeben können. Wichtig sind die verkehrsüblichen Bezeichnungen.

Durch einen Vergleich der gelieferten Sache mit der Leistungsbeschreibung kann überprüft werden, ob die „vereinbarte Beschaffenheit“ laut § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB erzielt wurde.

Grundlagen der Leistungsbeschreibung

Eine Leistungsbeschreibung dient als Grundlage in Bezug auf die Rechtsfrage, ob gemäß Vertrag die Sache den Beschreibungen entspricht oder Mängel aufweist. Leistungsbeschreibungen dienen somit als Spezifikationen von Leistungen, damit Auftraggeber eine bestimmte Leistung erwarten dürfen.

Definition von Leistungen und Bauleistungen

Gemäß § 1 VOB/A gelten Bauleistungen als Bauarbeiten jeder Art mit dem Ziel, eine bauliche Anlage herzustellen, instand zu halten, zu ändern oder zu beseitigen. Ebenfalls Teil der Bauleistung ist schon die Errichtung der Baustelle mit Bauzaun bzw. die Aufstellung von Baugerüsten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungsbeschreibung sind an verschiedenen Stellen im Gesetz zu finden:

  • § 121 GWB

  • §§ 31, 32 VgV

  • § 28 SektVO

  • § 15 KonzVgV

  • § 7 VOB/A

  • § 7 EU VOB/A

  • § 23 UVgO

Eine Leistungsbeschreibung dient als Grundlage für den Wettbewerb im Rahmen eines Vergabeverfahrens.

Normen und Standards in der Leistungsbeschreibung

Durch DIN-Normen lässt sich die Leistungsbeschreibung erleichtern, weshalb Auftraggeber diese bei der Beschreibung von. Bauleistungen nutzen. Damit eine Leistungsbeschreibung rechtssicher verwendet werden darf, muss sie bei EU-weiten Vergabeverfahren die Anforderungen im europäischen Vergaberecht berücksichtigen. Neben den DIN-Normen ist immer der Zusatz „Beschreibung im gleichen Sinne“ erforderlich.

Arten von Leistungsbeschreibungen

Grundsätzlich wird bei der Leistungsbeschreibung zwischen zwei Arten unterschieden. Wir haben uns die beiden Arten näher angeschaut.

Funktionale Leistungsbeschreibung

Die funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) gibt an, welche Funktionen eine Bauleistung erfüllen muss. Es wird kein ausführlicher Leistungskatalog beigelegt, denn weder Planung noch einzelne Bauvorgänge müssen beschreiben werden. Des Weiteren bleibt offen, welche Baustoffe, Materialien, Fahrzeuge und Geräte zum Einsatz kommen. Die Unternehmen erhalten nur die Rahmenbedingungen und die Zielvorgabe für ihre Angebotsabgabe.

Da verschiedene Vorschläge eingereicht werden, stehen mehrere Ideen und Lösungsansätze zur Verfügung.

Der Auftraggeber kann selbst entscheiden, wie detailliert er die funktionale Leistungsbeschreibung erstellen will. Es reichen sowohl eine allgemeine Zweckbeschreibung als auch das Festlegen von mehreren Eigenschaften, die wirtschaftlichen oder technischen Charakter haben können.

Die funktionale Leistungsbeschreibung ist von Vorteil, wenn Auftraggebende wenig Fachwissen haben.

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

In Fachkreisen wird eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis auch als konstruktive Leistungsbeschreibung bezeichnet. Auftraggebende nutzen dies, um alle Merkmale der gewünschten Leistung detailliert zu beschreiben. Dabei ist es wichtig, dass die Beschreibung eindeutig, umfassend und so genau wie möglich ist. Ziel der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist es, dass alle Unternehmen sie entsprechend verstehen. Nur so lassen sich vergleichbare Angebote erwarten.

Für den Inhalt einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sind detaillierte Angaben wichtig. Aus diesem Grund gibt es einen detaillierten Leistungskatalog.

Wichtige Erläuterungen zur Leistungsbeschreibung sind in  §§ 7-7c VOB/A§ 7 VOL/A§ 31 VgV und § 23 UVgO zu finden. Im Vergabe- du Vertragshandbuch für Baumaßnahmen können unter Nr. 4.3 die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis nachgelesen werden.

Aufbau einer Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung wird vom Auftraggebenden erstellt und enthält neben einem strategischen Plan auch die betrieblichen Notwendigkeiten sowie die Beschreibung des Umfangs und Inhalts des jeweiligen Projekts. Dabei ist der Aufbau einer Leistungsbeschreibung stark von der Art der Projektentwicklung abhängig.  

Was muss in einem Leistungsverzeichnis stehen?

Im Leistungsverzeichnis wird die zu erbringende Leistung in sämtlichen Teilleistungen beschrieben.

Üblicherweise ist das Leistungsverzeichnis übersichtlich gegliedert, zum Beispiel nach Los, Gewerk, Abschnitt usw. In den Teilleistungen werden die Leistungen dann mit Ordnungszahlen aufgegliedert.

Der tabellarische Aufbau eines Leistungsverzeichnisses sieht wie folgt aus:

  • Positions-Nummer

  • Mengenangabe

  • Mengeneinheit als Text

  • Einheitspreis (EP)

  • Gesamtpreis (GP), der sich aus Menge multipliziert mit dem Einheitspreis ergibt

Wie muss eine Leistungsbeschreibung aussehen?

Die Leistungsbeschreibung enthält alle Funktions- und Leistungsanforderungen an eine Leistung, welche später für die Erstellung eines Angebots wichtig ist. Ebenso wichtig sind dabei die Umstände und die Bedingungen der Leistungserbringung. Aus diesem Grund kann die Leistungsbeschreibung als

  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis – Die Leistung wird hier als allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) beschrieben.

  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Die Leistungsbeschreibung erfolgt umfassend mit einer kompletten Beschreibung der Bauaufgabe.

erfolgen.

Unabhängig davon muss eine Leistungsbeschreibung eindeutig, umfassend und für alle bietenden Unternehmen gleich gut verständlich sein. Nur so ist es möglich, dass alle Angebote miteinander verglichen werden können.

Wer erstellt die Leistungsbeschreibung?

Eine Leistungsbeschreibung wird in den meisten Fällen von einem Architektur- oder Ingenieurbüro erstellt. Dazu müssen diese nicht nur technisches, sondern auch rechtliches Wissen rund um BVergG, ÖNORM, BGB und VOB mitbringen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall gemäß der HOAI. Vielfach können auch größere Bauunternehmen das Leistungsverzeichnis in Eigenregie erstellen.

Fazit zur Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung gilt als der wichtigste Teil bei den Vergabeunterlagen. Aus diesem Grund muss die Beschreibung streng nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass nicht nur das Vergabeverfahren, sondern auch die Vertragsdurchführung rechtlich angreifbar ist.

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