Werkplanung

Sowohl zum Neubau als auch beim Umbau muss eine Werkplanung, die auch als Ausführungsplanung bezeichnet wird, erstellt werden. Die Ausführungsplanung entspricht der Leistungsphase 5 gemäß der HOAI (Honorarordnung von Architekten und Ingenieuren). Wichtige Fragen rund um das Thema versuchen wir im folgenden Ratgeber zu klären.

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Was ist eine Werkplanung?

Für die Werkplanung sind sämtliche Angaben, welche zur Erstellung oder zum Umbau eines Bauvorhabens nötig sind, erforderlich. Die Ausführungsplanung oder auch Werkplanung wird vom Fachplaner, also einem Architekten, Bauingenieur oder Statiker erstellt werden, sobald ihm alle Informationen rund um die Statik, dem Brandschutz, dem Wärmeschutz und der Haustechnik vorliegen. Erst mit dem entsprechenden Werkplan kann das Bauvorhaben ohne größere Probleme ausgeführt werden. In der Regel wird eine Werkplanung im Maßstab 1 : 50 erstellt, inklusive notwendiger Detail-Darstellungen.

Wer ist für die Werkplanung zuständig?

In den meisten Fällen erstellen Architekturbüros die Werkplanung. Beim schlüsselfertigen Bau dagegen wird die Ausführungsplanung vom zuständigen Planer des Bauunternehmens übernommen. Selbstverständlich kann die Ausführungsplanung auch von einem Fachingenieur übernommen werden. In jedem Fall müssen die Bauherren die Ausführungsplanung überprüfen.

Architekten und Ingenieure

Üblicherweise werden die Ausführungsplanung bzw. die Werkpläne vom zuständigen Architekturbüro oder Ingenieur übernommen, da diese Leistung zur Leistungsphase 5 der HOAI gehört. Vom Architekten oder Ingenieur müssen neben den detaillierten Zeichnungen auch die textlichen Beschreibungen angefertigt werden. Es muss dabei auf die unterschiedlichen Regelungen der VOB und auf die Bauvorgaben der einzelnen Länder geachtet werden.

Generalunternehmer und Generalübernehmer

Die Bauherren können im Rahmen der Ausschreibung die Ausführungsplanung auch direkt an den Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer übergeben. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Architekt im Vorfeld mit den vorherigen Leistungsphasen beauftragt war. Jedoch läuft der Auftraggeber hier Gefahr, dass die Werkplanung nicht ganz so objektiv ausfällt und dass Leistungen bei der Kalkulation der Angebotspreise fehlen. In der Folge ist eine Nachtragsvereinbarung nötig.

Auftraggeber

Es ist durchaus möglich, dass der Auftraggeber oder der Bauherr einige Planungsinhalte in Eigenregie übernimmt. Sinnvoll ist dies, wenn ein besonderer Wert auf die Funktion oder die Gestaltung von einzelnen Bestandteilen gelegt wird, die dann im Voraus geplant werden. Eine solche Vorplanung wird dann dem Generalübernehmer als Vertrags- und Kalkulationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

Was gehört zu einer Werkplanung?

Die Ausführungsplanung muss in jedem Fall klar strukturiert sein, da jeder einzelne Schritt wichtig für die spätere Ausführung ist. Zwingend vorgeschrieben ist ein Maßstab 1 : 50, während Details in einem Maßstab zwischen 1 : 20 bis Maßstab 1 : 1 dargestellt werden müssen. Als Grundlage für die Linienstärken und Linientypen gilt die DIN 1356. Gleichzeitig werden geschnittene Bauteile als Schraffuren dargestellt. Neben den Haus-Ansichten und den detaillierten Zeichnungen muss die Ausführungsplanung auch ausführliche Beschreibungen in Textform mit allen relevanten Daten enthalten. Zu den relevanten Details gehören die statische Planung, die Planung der Haustechnik sowie die brandschutzrelevanten Ausschnitte. Die genaue Ausführungsplanung dient auf der Baustelle als Orientierung, sodass es deutlich seltener zu Missverständnissen bei der Ausführung kommt.

Pläne zu den Grundrissen

Bei der Erstellung sehr wichtig ist der gut erkennbare Nordpfeil, welcher sicher anzeigt, dass es an der oberen Planseite Norden ist. Dementsprechend ist Süden unten sowie rechts Osten und links Westen.

Nicht weniger wichtig ist der Plankopf, der alle Angaben zu Bauherr, Planer bzw. Verfasser, Ort und Lage, Änderungsvermerke mit Datum, Namensnennung enthält. Außerdem enthalten sind die eindeutige Planangabe sowie die Angaben zum Maßstab.

Zusätzlich enthalten die die Ausführungspläne der Grundrisse die folgenden Informationen:

  • vollständige Maße der Haustiefe und -breite sowie einen Haus-Längs-Querschnitt

  • Grundriss: Erdgeschoss mit Erschließung von Außentreppen, Gartenwege, Terrasse, Zufahrten usw.

  • Alle Öffnungsmaße von Fenstern und Türen

  • Alle Teilmaße

  • Stärken aller Wände inklusive Symbole der Materialien

  • vorhandene Dehnungsfugen und Achsmaße

  • Maße der Vor- und Rücksprünge

  • Alle Öffnungsviertelkreise mit Angabe der Öffnungsrichtung aller Türen und Fenstertüren

  • In gestrichelter Linie alle auskragenden Bauteile von Ober- und Untergeschossen

  • Treppenlauf mit Anzahl Stufe, Gehlinie und Steigungsangaben

  • Lage der Rollläden inklusive Rollladengurte

  • In gestrichelter Linie Lage von Durchlässen, Kanälen, Stürzen und Unterzügen

  • Größe der Räume in m² mit Bezeichnung

  • Art und Lage der Bodeneinläufe

  • Oberkante der Fertig- und Rohfußböden aller Räume

  • Verlegeplan für Wand- und Bodenfliesen

  • Dachgeschoss-Grundrisse

  • Form, Art und Lage aller sanitären Einrichtungsgegenstände

  • Lage und Durchmesser aller Lüftungskanäle

  • Lage des Fundaments und aller Kellerlichtschächte

  • Ausführungspläne der Fachingenieure zur Sanitär-, Heizungs- und Elektroplanung

  • Angaben zu Be- und Entlüftung der Heizräume

  • Lage, Stellung und Anschlüsse in den Räumen der Heiztechnik

  • Informationen zur Schaffung eines Hausanschlussraumes

  • Installation eines Revisionsschachtes

  • Verweis auf eventuelle Detailpläne

Pläne zum Schnitt

Folgende Details müssen in den Plänen zum Schnitt enthalten sein:

  • Höhenlage des Gebäudes über NN

  • Plankopf mit Angaben zum Bauherr, Planer, Ort und Lage, Änderungsvermerken mit Datum, Namensnennung, fortlaufende Plannummerierung und eindeutige Planangabe.

  • Nennung und Bezeichnung aller Geschosse

  • Angabe der lichten Raummaße bzw. Rohbaumaße

  • Stärken der Decken

  • Angabe zu Durchgangshöhen von Türen, Fenstertüren und Treppenunterläufen

  • Ausbildung und Lage von Ringankern

  • Aufbau der einzelnen Wände

  • Wandabwicklungen

  • Alle Anschlüsse von Außentreppen, Balkonen, Lichtschächten und Terrassen

  • Anordnung, Höhenverlauf und Lage von Treppen

  • Verlauf, Maße und Verankerungen von Dachbinder und Dachtragwerk

  • Ausbildung von Dachausstiegen oder Gauben

  • Montagepunkte des Dachhautaufbaus inklusive der Eindeckung

  • Pläne der Ingenieure zu Sanitär-, Heizungs- und Elektroplanung

  • Verlauf und Lage der Grundleitungen

  • Anschlüsse der Hauszuleitungen für Wasser, Strom usw.

  • Ausbildung und Lage von waagerechten Sperrschichten

  • Schnitte des Fundaments

Ansichtspläne

  • Zu den Ansichtsplänen gehören:

  • Höhenlinien der Ober- und Unterkanten der Geschossdecken in gestrichelter Linie

  • Plankopf mit Angaben zum Bauherr, Planer, Ort und Lage, Änderungsvermerken mit Datum, Namensnennung, fortlaufende Plannummerierung und eindeutige Planangabe.

  • Anordnung und Lage von Fenstern und Türen sowie gestrichelt die Öffnungssystematik

  • Anordnung und Lage von Außentreppen und Terrassen

  • Anordnung und Lage von Jalousien, Markisen und Rollläden

  • Kehl-, Trauf-, First- und Gratlinien

  • Anordnung und Lage von Regenfallrohren

  • Kniestocklinie gestrichelt eingezeichnet

  • Dachausstiege, Gauben und Schornsteine

  • Sockelverlauf

  • Balkone, Geländer und Gesimse

  • Angaben zu entsprechenden Detailplänen

  • Angaben zu besonderer Fassadenverkleidung

  • Erdreichverlauf

  • Gründungstiefe der Fundamente gestrichelt eingezeichnet

  • Angabe zur Höhenlinie der Erschließungsstraße

Honoraransprüche von Architekten oder Ingenieuren

Wird die Ausführungsplanung von einem Architekten oder Ingenieur durchgeführt, sind die Leistungen gemäß dem Satz aus der HOAI zu vergüten, egal ob es sich um Teilleistungen oder die Gesamtleistung handelt. Dabei entfallen 25 % des Gesamthonorars auf die Leistungsphase 5, wobei das endgültige Honorar vom jeweiligen Gebäude und der entsprechenden Honorarzone abhängig ist.

Frei vereinbart werden kann das Honorar, wenn es sich um Einzelleistungen handelt. Allerdings müssen diese zwischen dem Mindest- und dem Höchstsatz der HOAI liegen.

Alternativ ist es möglich, dass die Leistungen nach der Honorarabrechnungsmethode im Rahmen der HOAI vergütet werden. Jedoch müssen hierbei die Kosten für jede Leistung ermittelt werden, was sich bei Teilleistungen als sehr aufwändig erwiesen hat.

Mängel bei der Werkplanung

Mängel bei der Ausführungsplanung werden meistens erst nach Baubeginn entdeckt. Die Planer haben dann keine Zeit, den Mangel zu beheben.

Aufgrund von Lücken im Leistungsverzeichnis, nicht zugelassene Materialien oder bei Widersprüchen in der Bekanntmachung bzw. bei Doppelausschreibungen, kann sich ein Mangel auch bereits vor Baubeginn zeigen.

Ebenfalls als Mangel ausgelegt werden kann eine nicht berücksichtigte Leistung. Wenn der Auftrag schon vergeben ist, können Planer nur noch bedingt reagieren.

Wie können Mängel vermieden werden?

Damit es erst gar nicht zu Mängeln bei der Werkplanung kommt, ist das umfangreiche Verständnis der VOB/A oder VOB/C notwendig. Zusätzlich ist es wichtig, dass beauftragte Planer nicht nur die relevanten DIN-Normen, sondern auch die Bestimmungen des jeweiligen Landes kennen.

Wird ein Auftrag vom Bund erteilt, muss zusätzlich ein umfassendes Regelwerk beachtet werden.

Wenn sich die Auftragsplanung durchgehend an die genannten Vorgaben hält, kommt es in der Regel bei der gewissenhaft ausgeführten Ausführungsplanung zu keinen Mängeln.

Haftung bei Mängeln

Planer können im Falle eines Mangels zur Rechenschaft gezogen werden, allerdings nur, wenn der Mangel auf eine unzureichende Ausführungsplanung zurückzuführen ist. Architekten haften bei Fehlern, wenn wichtige Daten zur Brandschutzverordnung oder andere wichtige Details in der Planung nicht beachtet wurden.

Zusätzliche Kosten durch eine unsachgemäße Planung gelten ebenfalls als Mangel und können dem Architekturbüro angelastet werden.

Fazit zur Werkplanung

Eine gute Werkplanung muss sorgfältig erarbeitet werden, denn je besser die Planung ist, umso besser kann der Auftrag erledigt werden. Ursache für Mängel bei der Ausführung sind meist in der zu geringen Detailbeschreibung zu finden.

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