Traumhaus AG meldet Insolvenz an: Bauherren in Bergkamen stark betroffen

Traumhaus

Die 1993 gegründete Traumhaus AG aus Gifhorn hat vor zwei Tagen die Insolvenz im Eigenverwaltungsverfahren angemeldet. Vor allem sind 66 Bauherren in Bergkamen betroffen. Die Traumhaus AG hatte dort vor, ein ganzes Gelände zu entwickeln.

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Insolvenz im Eigenverwaltungsverfahren: Was Bauherren jetzt wissen müssen

Drücken wir die Daumen, dass alles gut ausgeht. Bauherren der Traumhaus AG sollten jetzt vor allem auf sich selbst achten, um hier mit einem blauen Auge davonzukommen und nicht in finanzielle Vorleistung zu gehen.

Wie die Insolvenz der Traumhaus AG 66 Bauherren in Bergkamen betrifft

Es empfiehlt sich, die schon abgeschlossenen Verträge aus wichtigem Grund anzupassen und am besten vereinbart man, wenn man die Traumhaus AG noch als den richtigen Partner ansieht, nur noch Zahlungen Zug um Zug. Also wird erst bezahlt, wenn eine Leistung vollständig erbracht wurde.

Die Verträge der Traumhaus AG hatte ich zur Prüfung noch nicht auf dem Tisch. Aber es gibt bei vielen Hausbauern ein paar Dinge, die man als zukünftiger Bauherr auf jeden Fall vermeiden sollte. Ob das dann bei der Traumhaus AG genauso ist, müssen Bauherren selbst prüfen.

Ratschläge für Bauherren der Traumhaus AG: Verträge anpassen und Zahlungen sichern

Als Erstes sollten Sie Anzahlungen vermeiden. Oft gehen Hausbaufirmen hin und verlangen gleich mit der ersten Unterschrift eine Anzahlung in Höhe von 5%. Die Zahl wirkt erst mal niedrig. Trotzdem sind 5% von 400.000 Euro 20.000 Euro, für die man lange stricken muss.

Warum Anzahlungen problematisch sein können

Leider ist es oft auch so, dass diese Anzahlung erst mit der letzten Rate verrechnet wird. So haben dann die zukünftigen Bauherren bei der Hausübergabe keine 10%, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sondern nur noch 5%. Stellt dann Ihr Baubegleiter, der Sie bei der Hausübergabe unterstützt, fest, dass es nicht nur ein paar Mängel gibt, sondern sogar die Heizung noch nicht läuft, müsste man eigentlich 30.000 Euro einbehalten. Wenn Sie aber für 400.000 Euro ihr Traumhaus gebaut haben und schon im Vorfeld 5% haben, können Sie bei der Hausübergabe eben nicht mehr bis 40.000 Euro einbehalten, sondern nur noch die Hälfte. Sie haben also, weil Sie das im Vorfeld nicht verhandelt haben, sich selbst um 50% beschnitten. Geht jetzt eine Baufirma vor Hausübergabe insolvent und die fehlende Heizung plus anderer Mängel haben eigentlich einen Wert von 30.000 Euro, fehlen Ihnen 10.000 Euro, wenn sie jetzt eine Fremdfirma finden müssen, die die noch offenen Leistungen gegen Bezahlung abarbeitet.

Unterstützung und Dienstleistungen: Wie wir Bauherren der Traumhaus AG helfen können

Wie eben erwähnt, ob bei der Traumhaus AG Anzahlungen fällig sind, weiß ich nicht. Hoffen wir mal, das nicht.

Sollte die Traumhaus AG wünschenswerterweise noch die Kurve bekommen, unterstützen Sie mein Team und ich nicht nur bei den kaufmännischen Prüfungen im Vorfeld, sondern auch sehr auf Ihrer Baustelle. Welche Dienstleistungen das genau sind, entdecken Sie hier in unserem Online-Shop: https://www.hausbauexperte.net/shop/

Alternative Planungsoptionen: Die Vorteile von Architektenlösungen

Für Bauherren, die noch ganz am Anfang stehen, kann man auch die Website der a better place Architekten empfehlen. Dort können Sie sich Ihr Haus von einem Architekten planen lassen (ganz oft zum günstigen Festpreis statt nach der HOAI) und können sich danach dann die Hausbaufirma suchen, die Ihnen Ihr Haus zum besten Preis-Leistungsverhältnis anbietet. Mit entsprechender Absicherung kann man ja dann auch bei der Traumhaus AG anfragen, wenn Sie die oben beschriebenen Punkte berücksichtigen.

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