Baukindergeld

Für viele Bauherren ist auch heute das Baukindergeld noch ein feststehender Begriff. Zum Ende 2022 ist das Programm ausgelaufen, da es eine neue KfW-Förderung gibt. Was verbirgt sich dahinter und wer kann die neue Förderung beantragen? Baufamilien stellen sich die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um in den Genuss der neuen Förderung der KfW zu kommen. Eine Flut von Fragen, die wir in diesem Artikel versuchen möchten, zu beantworten.

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Was ist das Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelte es sich um eine staatliche Förderung für Familien, die ein Haus kaufen oder bauen wollten. Im Jahr 2018 wurde das Baukindergeld im Koalitionsvertrag mit dem Ziel vereinbart, dass der Bau oder der Kauf von Immobilien für Familien leichter werden sollte. Generell kann also gesagt werden, dass es sich beim Baukindergeld um eine Eigenheimzulage handelte, die bereits 2006 abgeschafft wurde. Das Baukindergeld konnte beim Kauf oder eines Hauses bei der KfW-Bank beantragt werden. Für das Baukindergeld galten die Bedingungen des KfW-Programms 424 (Baukindergeld).

Familien erhielten von der KfW eine Förderung von 1.200 Euro pro Kind für einen Zeitraum von 10 Jahren, also im Höchstfall 12.000 Euro. Je mehr Kinder in der Familie lebten, umso mehr Baukindergeld wurde ausgezahlt. Das Geld musste nicht zurückbezahlt werden.

Der Förderzeitraum für das Baukindergeld lief am 31. Dezember 2022 aus und wurde durch das KfW-Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) ersetzt, welches offiziell am 01. Juni 2023 gestartet ist.

Was ist „Wohneigentum für Familien“?

Das Baukindergeld war sehr erfolgreich und wurde gut angenommen. Aus diesem Grund hat der Staat auch einen Nachfolger geplant. Im November 2022 wurde durch die Bundesregierung mitgeteilt, dass ab dem Sommer 2023 der Nachfolger des Baukindergelds, das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) kommen soll.

Bei der neuen Förderung WEF handelt es sich jedoch nicht mehr um einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, sondern um einen zinsvergünstigten Kredit für Familien mit minderjährigen Kindern. Festgesetzt wurde ein möglicher Kreditrahmen von 170.000 Euro bis maximal 270.000 Euro. Familien mit Kindern oder Alleinerziehende bekommen für einen klimafreundlichen Neubau einen Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Die Förderung gilt sowohl für den Bau als auch den Erstkauf einer Eigentumswohnung oder von einem Haus. Allerdings ist die Förderung vom Einkommen abhängig.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld bzw. Förderung aus dem Nachfolgeprogramm?

Auf die Förderung haben Familien mit Kindern oder Alleinerziehende Anspruch, wenn sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die geförderte Immobilie muss vom Eigentümer mit einer Miteigentumsquote von mindestens 50 % selbst bewohnt werden.

  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.

  • Die neue Eigentumswohnung oder das neue Haus sind die einzige Wohnimmobilie in Deutschland.

  • Das Haushaltseinkommen mit einem Kind in der Familie darf nicht höher als 90.000 Euro pro Jahr betragen. Für jedes weitere Kind kommen 10.000 Euro pro Jahr hinzu. 

Wie hoch ist das Baukindergeld bzw. die Förderung im Nachfolgeprogramm?

Wurde der Antrag auf Baukindergeld noch rechtzeitig vor Ablauf gestellt, erhielten Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind, welches im Haushalt lebte, für einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 1.200 Euro von der KfW-Bank. Für eine anspruchsberechtigte Familie, zu der 2 Kinder gehörten, waren dies insgesamt 24.000 Euro.

Familien in Bayern bekamen ein höheres Baukindergeld und konnten sich über 300 Euro mehr freuen. Sie erhielten pro Jahr 1.500 Euro, also insgesamt 15.000 Euro pro Kind. In Bayern lief das Baukindergeld Plus bereits zum 31.12.2020 aus und es wurde erst gezahlt, wenn das reguläre Baukindergeld von der KfW genehmigt wurde.

Etwas anders sieht es bei der neuen Förderung aus. Wie hoch die Förderung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Kosten für einen Immobilienkredit sowie die Höhe der Kreditsumme. Vereinfacht erklärt bedeutet dies, wenn der Bauzins bei 4 % liegt und Familien einen Kredit von 170.000 Euro aus dem Programm in Anspruch nehmen, sparen sie im Vergleich zu einem üblichen Bankkredit ca. 5.100 Euro an Zinsen im Jahr oder umgerechnet 425 Euro pro Monat. Die Höhe des Kredits ist dabei abhängig von der Anzahl der Kinder. Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt der Familie leben, umso höher fällt der maximale Kreditbetrag aus.

Die folgende Tabelle soll dies veranschaulichen:

Anzahl der Kinder Maximaler Kreditbetrag
1 - 2 220.000 Euro
3 - 4 250.000 Euro
ab 5 270.000 Euro

Wie beantrage ich die Förderung?

Wurde eine Immobilie gefunden, die den Voraussetzungen entspricht oder haben Baufamilien eine genaue Vorstellung darüber, wie das klimafreundliche Haus gebaut werden soll, müssen ein paar wichtige Dinge beachtet werden. Nachdem das Haus geplant ist, werden die Förderkriterien auf ihre Einhaltung überprüft und es muss eine passende Finanzierung gefunden werden.

Bevor der Förderkredit beantragt werden kann, muss ein Energie-Effizienz-Experte zurate gezogen werden. Diese begleitet die Baufamilie bei der Planung und beim Bau des Hauses. Der Experte stellt die benötigte Bestätigung, die nachweist, dass die Förderkriterien eingehalten wurden, für den Kreditantrag aus.

Beim Hauskauf muss im Kaufvertrag eine Schutzklausel enthalten sein, mit der der Verkäufer versichert, dass die Kriterien des Förderkredits für das Haus eingehalten wurden. Zusätzlich muss der Verkäufer die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.

Zur besseren Übersicht eine kurze Zusammenfassung:

  1. Fachmann für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen – Im Einzelnen sind das ein Experte für Energieeffizienz und ein Berater für Nachhaltigkeit (gilt für Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“). Der Energie-Effizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), damit der Förderkredit beantragt werden kann.

  2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen – Zum Gespräch sind außer der Bestätigung zum Antrag auch die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres aller Personen im Haushalt sowie die Geburtsurkunden der Kinder unter 18 Jahren mitzubringen.

  3. Nach Zusage Kreditvertrag abschließen – Außer den Kreditvertrag abzuschließen, können bei einem Bauvorhaben die Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen bzw. die Immobilie gekauft werden.

  4. Bestätigung einreichen

Gibt es Fristen für die Beantragung?

Der Antrag für die Wohneigentumsförderung muss zwingend vor Beginn des Bauvorhabens beantragt werden. Sprich, noch bevor der Abschluss von Lieferung-, Leistungs- oder Kaufvertrag erfolgt. Zusätzlich muss das Bauvorhaben von einem Energie-Effizienz-Experten begleitet werden. Ab der zweiten Förderstufe muss ein Nachhaltigkeitsberater das Bauvorhaben begleiten.

Welche Wohnimmobilien sind förderfähig?

Das Programm KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ gilt für den Neubau sowie den Erstkauf von einem selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung innerhalb Deutschlands. Im Rahmen der KfW-Förderung gibt es verschiedene Stufen:

1.     Klimafreundliches Wohngebäude – Das Wohngebäude muss folgende technischen Mindestanforderungen erfüllen

  • Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen

  • Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen – also in seinem ganzen Lebenszyklus möglichst wenig CO₂ ausstoßen.

  • Nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden

2.     Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG – Das Wohngebäude muss folgende technischen Mindestanforderungen erfüllen

  • Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen

  • Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllen – wird durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt.

  • Nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden

Wie lange wird das Baukindergeld gezahlt?

Das Baukindergeld wurde längstens für einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Familien erhielten pro Kind einen Zuschuss von 1.200 Euro jährlich, also insgesamt 12.000 Euro.

Gibt es Einkommensgrenzen für das Baukindergeld bzw. die Förderung im Nachfolgeprogramm?

Um Fördermittel aus dem neuen Programm zu bekommen, darf das jährliche Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 Euro sein. Beim Baukindergeld waren es 60.000 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten für Familien mit einem Kind. Für jedes weitere Kind können 10.000 Euro hinzugerechnet werden.

Im Vergleich mit dem Programm Baukindergeld fallen die Fördergelder etwas niedriger aus. Die Einkommensgrenze beim Baukindergeld lag bei 60.000 Euro plus 15.000 Euro pro weiterem Kind.

Die Tabelle zeigt die Staffelung beim Kredit sowie das anzurechnende Haushaltseinkommen nach Anzahl Kinder und Förderstufe:

Anzahl Kinder Haushaltseinkommen Förderstufe 1 Förderstufe 2
1 90.000 € 170.000 € 220.000 €
2 100.000 € 170.000 € 220.000 €
3 110.000 € 200.000 € 250.000 €
4 120.000 € 200.000 € 250.000 €
5 130.000 € + 10.000 € je weiteres Kind 220.000 € 270.000 Euro

Was sind die Verpflichtungen beim Bezug von der Förderung?

Die Fördervoraussetzungen für die neue Wohneigentumsförderung gleichen denen beim Baukindergeld. Für das geförderte Eigenheim muss der Eigentumsanteil des Antragstellers mindestens 50 % betragen. Dies ist anhand eines Grundbuchauszuges nachzuweisen. Des Weiteren muss im Haushalt des Antragstellers mindestens ein leibliches oder ein angenommenes Kind leben, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wie bereits erwähnt, darf das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen bei Antragstellern maximal 90.000 Euro betragen. Zum Haushaltseinkommen zählen das Einkommen des Antragstellers sowie das Einkommen des Partners. Das Einkommen von Kindern wird dabei nicht berücksichtigt. Zur Bemessung der Einkommensgrenze werden nur Kinder berücksichtigt, die am Tag der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich muss es sich bei dem geförderten Eigenheim um einen Neubau handeln, der die oben erwähnten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Die geförderte Wohneinheit muss ab dem Einzug für mindestens 5 Jahre selbst genutzt werden.

Eine Förderung wird nicht gezahlt, wenn der Antragsteller oder der im Haushalt lebende Partner  bzw. die Kinder  bereits über Wohneigentum verfügen.

Fazit zum Baukindergeld

Das beendete Baukindergeld sollte genau wie das neue Programm der KfW Familien , die Kinder haben und über ein geringes oder mittleres Einkommen verfügen, beim Bau oder Kauf von Wohneigentum unterstützen. Im Vergleich zum Baukindergeld wurden die Voraussetzungen und die Konditionen beim neuen Programm komplett überarbeitet. Während das Baukindergeld noch als Zuschuss galt, handelt es sich beim neuen Programm um einen zinsgünstigen Kredit der KfW-Förderbank. Der Zuschuss musste nicht zurückgezahlt werden.

Pro Jahr werden vom Bund 350 Millionen Euro bereitgestellt. Zum Vergleich dagegen betrugen die Fördermittel beim Baukindergeld über die fünfjährige Laufzeit 9,9 Milliarden Euro.

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