Sachverständiger Eigentumswohnung: Wann er sinnvoll ist und was er kostet
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Tobias Beuler
- Übersicht Ratgeber
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Wer eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen möchte, steht vor einer Entscheidung mit erheblicher finanzieller Tragweite. Gerade auf einem angespannten Immobilienmarkt neigen Käufer dazu, bei der Besichtigung unter Zeitdruck zu handeln – und dabei Mängel zu übersehen, die später teuer werden. Ein Sachverständiger für Eigentumswohnungen schafft hier Klarheit: Er bewertet den baulichen Zustand, deckt versteckte Mängel auf und liefert eine fundierte Einschätzung des tatsächlichen Immobilienwerts.
Ob beim Immobilienkauf, vor dem Verkauf oder im Streitfall mit dem Bauträger – der Einsatz eines qualifizierten Immobiliensachverständigen ist in vielen Situationen nicht nur sinnvoll, sondern wirtschaftlich geboten. Die Kosten für ein Immobiliengutachten sind überschaubar, verglichen mit dem finanziellen Risiko, das ein Kauf ohne fachkundige Prüfung mit sich bringen kann.
Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Sachverständiger für Eigentumswohnungen beauftragt werden sollte, was bei der Begutachtung geprüft wird, welche Arten von Immobiliengutachten es gibt und wie sich ein geeigneter Immobiliengutachter finden lässt.
Kurz & Kompakt: Zusammenfassung
Zustand und Wert: Ein Sachverständiger prüft bauliche Substanz, versteckte Mängel und den tatsächlichen Marktwert einer Eigentumswohnung – unabhängig und ohne Interessenkonflikt.
Versteckte Mängel: Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder ein Sanierungsstau im Gemeinschaftseigentum bleiben Laien bei der Besichtigung häufig verborgen.
Kosten im Überblick: Je nach Gutachtentyp liegen die Kosten zwischen ca. 300 Euro für eine Kaufbegleitung und 2.500 Euro für ein vollständiges Verkehrswertgutachten.
Besonders sinnvoll: Bei Altbauten, der Bauabnahme beim Neubau sowie bei auffällig hohen Kaufpreisen oder Verdacht auf Sanierungsstau ist der Einsatz eines Sachverständigen klar empfehlenswert.
Qualifikation prüfen: Verlässliche Gutachter sind öffentlich bestellt und vereidigt (IHK) oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Warum ein Sachverständiger beim Wohnungskauf unverzichtbar ist
Eine Eigentumswohnung ist für die meisten Käufer die größte Investition ihres Lebens. Dennoch verlassen sich viele allein auf ihre eigene Einschätzung bei der Besichtigung – ein kostspieliger Fehler, denn selbst erfahrene Laien können gravierende Baumängel nicht zuverlässig erkennen.
Ein qualifizierter Immobiliengutachter bringt die technische Expertise mit, um den tatsächlichen Zustand einer Immobilie systematisch zu erfassen. Er erkennt Risse im Mauerwerk, beurteilt die Qualität von Installationen, prüft den Zustand von Fenstern, Böden und Decken und kann Feuchtigkeitsprobleme mit geeignetem Messgerät lokalisieren. Eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen geht damit weit über eine bloße Preiseinschätzung durch den Makler hinaus. Wer sich beim Wohnungskauf – ähnlich wie beim Hauskauf – von einem erfahrenen Sachverständigen beraten lässt, trifft die Kaufentscheidung auf einer nachvollziehbaren, fachlichen Grundlage.
Was Sachverständige sehen, was Käufer übersehen
Versteckte Mängel sind das zentrale Risiko beim Wohnungskauf. Schimmel hinter Tapeten, undichte Flachdächer, marode Leitungen oder ein jahrelang aufgeschobener Sanierungsstau im Gemeinschaftseigentum – all das beeinflusst den Wert der Immobilien erheblich und kann bei einem geplanten Immobilienverkauf zu empfindlichen Preisabschlägen führen. Besonders bei Altbauten ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Mängel verdeckt oder dem Verkäufer nicht bewusst sind.
Hinzu kommt: Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man nicht nur die eigenen vier Wände, sondern wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Zustand des Gemeinschaftseigentums – Fassade, Dach, Heizungsanlage, Treppenhaus – kann erhebliche Kosten nach sich ziehen. Ein Immobiliengutachter bewertet auch diesen Teil der Immobilie und schaut sich im Idealfall die Protokolle der WEG-Versammlungen sowie den Wirtschaftsplan an.
Sachverständiger beim Neubau: Abnahme ist kein Formalakt
Auch beim Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung ist der Sachverständige ein wichtiger Begleiter. Bei der Bauabnahme – dem formalen Akt der Übergabe durch den Bauträger – beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Wer Mängel erst nach der Abnahme entdeckt, hat schlechtere Karten gegenüber dem Bauträger. Das gilt für die Eigentumswohnung ebenso wie für ein freistehendes Haus.
Ein erfahrener Bausachverständiger erstellt bei der Abnahme ein detailliertes Protokoll aller festgestellten Mängel. Seine Erfahrung mit typischen Bauträger-Mängeln macht ihn dabei zu einem unverzichtbaren Partner: Er weiß, wo häufig gepfuscht wird, und prüft diese Stellen gezielt. Das schützt Käufer wirksam und stärkt ihre Position bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Besonders beim Neubau gilt: Mängel, die vor der Abnahme dokumentiert sind, muss der Bauträger auf eigene Kosten beseitigen.
Was ein Sachverständiger bei der Eigentumswohnung prüft
Ein Immobiliengutachter führt bei der Begutachtung einer Eigentumswohnung eine systematische Bestandsaufnahme durch. Das Immobiliengutachten erfasst dabei sowohl das Sondereigentum als auch die gemeinschaftlichen Bereiche des Gebäudes. Der genaue Prüfumfang hängt vom Auftragstyp ab, umfasst aber in der Regel folgende Bereiche:
Baulicher Zustand und Substanz
Wände, Decken, Böden: Risse, Feuchtigkeitsflecken, Schimmelspuren, Hohlstellen
Fenster und Türen: Dichtigkeit, Zustand der Rahmen, Wärmeschutz
Sanitär und Elektroinstallation: Alter, Funktion, Normenkonformität
Heizungsanlage: Alter, Wartungszustand, Energieeffizienz
Keller und Kelleranteil: Feuchtigkeit, Schimmel, baulicher Zustand
Gemeinschaftseigentum und WEG-Unterlagen
Dach und Fassade: Zustand, Alter, erkennbarer Sanierungsbedarf
Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen: Pflege, Instandhaltungszustand
Heizungsraum und Technikräume
Auswertung der WEG-Protokolle der letzten drei bis fünf Jahre
Prüfung der Instandhaltungsrücklage auf Angemessenheit
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auf relevante Klauseln
Lage und Ausstattung
Lagequalität: Infrastruktur, Mikrolage, Lärmbelastung
Wohnungsgröße und Grundriss: Nutzbarkeit, Schnitt
Ausstattungsstandard: einfach, mittel, gehoben
Energetischer Zustand und Effizienzklasse
Grundstücksanteil: relevant für Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren bei der Verkehrswertermittlung
Sachverständigengutachten für Eigentumswohnungen: Welche Arten gibt es?
Nicht jedes Immobiliengutachten ist gleich. Je nach Anlass und erforderlicher Tiefe gibt es verschiedene Gutachtenformen, die sich in Umfang, Aussagekraft und Kosten unterscheiden. Die Wahl des richtigen Gutachtens hängt davon ab, ob eine einfache Bewertung für private Zwecke oder ein rechtssicheres Wertgutachten für Bank, Gericht oder Finanzamt benötigt wird.
Kurzgutachten (Marktbewertung)
Ein Kurzgutachten liefert eine schnelle Einschätzung des Marktwerts auf Basis einer Begehung und öffentlich verfügbarer Vergleichsdaten. Das Kurzgutachten eignet sich für private Kaufentscheidungen, wenn kein Gericht oder keine Bank eine formale Wertermittlung verlangt. Als Immobilienbewertung für den eigenen Überblick ist es die kostengünstigste Form des Immobiliengutachtens. Die Kosten liegen meist zwischen 300 und 600 Euro.
Vollgutachten mit Verkehrswertermittlung
Das Vollgutachten nach ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) ist die umfassendste Form des Immobiliengutachtens. Es enthält eine detaillierte Beschreibung des Objekts, eine methodisch fundierte Wertermittlung sowie eine verbindliche Aussage zum Verkehrswert. Je nach Art der Immobilie und Nutzung kommen dabei unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz: das Vergleichswertverfahren für selbst genutzte Eigentumswohnungen, das Ertragswertverfahren für vermietete Objekte und das Sachwertverfahren bei fehlenden Vergleichsdaten. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von Faktoren wie Lage, Nutzungsart, Zustand und Grundstücksanteil ab.
Dieses Wertgutachten wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt – überall dort, wo eine rechtssichere Immobilienbewertung erforderlich ist. Der Verkehrswert bildet zudem die Grundlage für Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie für die Beleihungswertermittlung bei der Immobilienfinanzierung. Ein Beleihungswertgutachten – eine spezielle Form des Vollgutachtens – wird von Banken verlangt, wenn die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll; es bewertet das Objekt nach konservativen, bankinternen Kriterien. Kosten: abhängig vom Immobilienwert, häufig zwischen 1.000 und 2.500 Euro.
Bausachverständigengutachten (Zustandsbericht)
Dieses Immobiliengutachten fokussiert auf den baulichen Zustand – ohne zwingend eine Wertermittlung zu beinhalten. Es eignet sich besonders für die Bauabnahme beim Neubau, für die Dokumentation von Mängeln oder zur Vorbereitung von Gewährleistungsansprüchen. Die Bewertung durch den Bausachverständigen liefert eine klare Grundlage für Reparaturentscheidungen und Preisverhandlungen. Kosten: ca. 400 bis 900 Euro, je nach Aufwand.
Sachverständiger Eigentumswohnung: Was kostet das?
Die Kosten für einen Sachverständigen bei der Eigentumswohnung sind variabel und hängen von mehreren Faktoren ab: Gutachtentyp, Wohnungsgröße, Lage und dem zeitlichen Aufwand des Immobiliengutachters. Auch der Preis der zu bewertenden Immobilie spielt eine Rolle – bei höherpreisigen Objekten steigt der Aufwand für die Wertermittlung, da mehr Vergleichsdaten und eine tiefergehende Analyse der Grundstücks- und Gebäudesubstanz erforderlich sind.
| Gutachtenart | Typische Kosten |
| Kurzgutachten / Marktbewertung | 300 – 600 Euro |
| Bausachverständigengutachten (Zustand) | 400 – 900 Euro |
| Kaufbegleitung / Begehung mit Protokoll | 300 – 700 Euro |
| Vollgutachten mit Verkehrswertermittlung | 1.000 – 2.500 Euro |
Viele Immobiliengutachter bieten auch eine reine Kaufbegleitung an: Sie begleiten den Käufer zur Besichtigung, prüfen die Immobilie systematisch und erstellen einen schriftlichen Befundbericht. Das ist oft die günstigste Variante für Kaufinteressenten ohne gerichtliches Verfahren.
Ein Vollgutachten mit Verkehrswertermittlung lohnt sich vor allem dann, wenn der Kaufpreis im oberen Preissegment liegt, eine Finanzierung eine formale Wertermittlung erfordert oder ein Erbfall, eine Scheidung oder ein Erbschaftssteuerverfahren eine rechtssichere Immobilienbewertung verlangt. Das Wertgutachten schützt in diesen Situationen vor einer fehlerhaften Bewertung, die im Nachhinein zu Steuernachzahlungen oder Streitigkeiten führen kann.
Wann lohnt sich ein Sachverständiger für die Eigentumswohnung besonders?
Es gibt Situationen, in denen die Beauftragung eines Immobiliensachverständigen eindeutig geboten ist:
Vor dem Kauf: Immer dann, wenn der Kaufpreis hoch ist, die Wohnung älter als 20 Jahre ist oder der Verkäufer keine vollständigen Unterlagen vorlegt.
Bei Altbauten: Altbausubstanz birgt erhöhtes Risiko für versteckte Mängel, nicht normgerechte Installationen und energetischen Sanierungsbedarf.
Beim Neubau zur Abnahme: Bauträgerabnahmen ohne Sachverständigen gehen regelmäßig zulasten der Käufer.
Bei auffälligem Kaufpreis: Liegt der Angebotspreis deutlich über dem regionalen Marktpreis, sollte ein unabhängiges Wertgutachten her.
Im Gewährleistungsfall: Wenn nach dem Kauf Mängel auftreten und eine Auseinandersetzung mit Verkäufer oder Bauträger droht, ist ein Sachverständigengutachten die Grundlage für rechtliche Schritte.
Bei Verdacht auf Sanierungsstau: Wenn Instandhaltungsrücklage niedrig und WEG-Protokolle voller offener Beschlüsse sind, braucht es eine Einschätzung des tatsächlichen Sanierungsbedarfs.
Sachverständigen für Eigentumswohnungen finden: Worauf es ankommt
Nicht jeder, der sich „Immobiliengutachter” nennt, ist auch qualifiziert. Der Begriff ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Wer einen verlässlichen Sachverständigen für eine Eigentumswohnung beauftragen möchte, sollte auf nachweisbare Qualifikationen achten. Seriöse Anbieter arbeiten entweder als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder über ein zertifiziertes Sachverständigenbüro mit nachweisbarer Spezialisierung auf Immobilien. Öffentlich bestellte Sachverständige sind nach den Vorschriften des BauGB sowie der jeweiligen Landesgesetze tätig und können von Behörden, Gerichten und Banken als neutrale Experten herangezogen werden – das unterscheidet sie grundlegend von anderen Gutachterformen.
Qualifikationen und Zertifizierungen
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (IHK): Höchste Anerkennungsstufe, gerichtsfest, werden über die zuständige IHK-Kammer gelistet
Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024: Normkonforme Zertifizierung durch akkreditierte Stellen wie HypZert, DEKRA oder TÜV
Mitgliedschaft in Fachverbänden: BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft), BDSK, Sprengnetter
Wie und wo findet man einen geeigneten Immobiliengutachter?
Für die Suche nach einem Immobiliengutachter oder Sachverständigen für Eigentumswohnungen in der eigenen Nähe gibt es mehrere verlässliche Anlaufstellen:
IHK-Sachverständigenverzeichnis: Öffentlich bestellte Gutachter sind regional suchbar
Gutachterausschüsse der Kommunen: Lokale Behörden mit offiziellen Verkehrswertgutachtern
Architektenkammern der Bundesländer: Vermitteln oft Bausachverständige mit regionalem Bezug
Empfehlungen über Banken oder Notare: Besonders bei Finanzierungsanlässen haben Banken häufig geprüfte Listen mit qualifizierten Immobiliengutachtern
Auf eine lokale Präsenz sollte geachtet werden: Ein Immobiliengutachter mit Kenntnis des regionalen Immobilienmarkts kann Kaufpreise besser einordnen und Vergleichsdaten aus der unmittelbaren Umgebung heranziehen. Viele Immobiliensachverständige arbeiten als freie Gutachter oder über ein Sachverständigenbüro – beide Formen sind grundsätzlich gleichwertig, solange die Qualifikation stimmt. Wichtig ist außerdem, dass der Sachverständige nachweisbare Erfahrung speziell mit Eigentumswohnungen mitbringt und nicht nur bei Einfamilienhäusern oder gewerblichen Objekten beraten hat.
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Ein wichtiger Unterschied
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man zwei rechtlich getrennte Bereiche – das Sondereigentum und den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Dieser Unterschied ist für die Beauftragung und den Umfang eines Immobiliengutachtens entscheidend, weil beide Bereiche den Marktwert der Immobilie maßgeblich beeinflussen.
Was gehört zum Sondereigentum?
Das Sondereigentum umfasst die eigentliche Wohnung: Böden, Wände, Decken (nicht tragende), Innentüren, Sanitärobjekte, Heizkörper sowie Einbauten, die der Eigentümer selbst vorgenommen hat. Für Mängel im Sondereigentum ist der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich – und kann auch selbständig einen Immobiliengutachter beauftragen.
Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Teile des Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören: Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage und das Grundstück. Mängel oder Sanierungsbedarf in diesen Bereichen betreffen alle Eigentümer – und werden über die WEG-Versammlung und die Instandhaltungsrücklage finanziert.
Ein Immobiliengutachter, der eine Eigentumswohnung begutachtet, sollte beide Bereiche im Blick haben. Denn ein niedriger Kaufpreis kann sich schnell relativieren, wenn das Gemeinschaftseigentum erheblichen Sanierungsbedarf aufweist und die Rücklage der WEG dafür nicht ausreicht. Die Bewertung beider Bereiche ist Teil eines vollständigen Immobiliengutachtens.
Checkliste: Das sollte beim Sachverständigen-Einsatz vorbereitet sein
Wer einen Sachverständigen für die Eigentumswohnung beauftragt, kann das Ergebnis deutlich verbessern, wenn relevante Unterlagen vorab bereitgestellt werden:
Grundriss und Wohnflächenberechnung
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Letzte drei bis fünf WEG-Versammlungsprotokolle
Wirtschaftsplan und Abrechnungen der WEG
Energieausweis
Mietvertrag (bei vermieteten Wohnungen)
Informationen zu Modernisierungen und Sanierungen der letzten Jahre
Kaufvertragsentwurf (sofern bereits vorhanden)
Je vollständiger die Unterlagen, desto fundierter und aussagekräftiger ist das spätere Gutachten.
Häufige Fehler beim Einsatz eines Sachverständigen
Auch wer grundsätzlich einen Sachverständigen hinzuzieht, kann Fehler machen, die den Nutzen des Gutachtens erheblich mindern.
Zu spät beauftragen: Wer den Sachverständigen erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags hinzuzieht, verliert jeden Verhandlungsspielraum. Die Begutachtung muss vor dem Notartermin stattfinden.
Fehlende Spezialisierung: Nicht jeder Bausachverständige kennt die Besonderheiten von Eigentumswohnungen – insbesondere die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Relevanz von WEG-Unterlagen. Wer nur Erfahrung mit dem Kauf eines freistehenden Hauses hat, sollte sich beim Wohnungskauf gezielt von einem WEG-erfahrenen Gutachter beraten lassen.
Gutachten ohne schriftlichen Befund: Eine mündliche Einschätzung bei der Besichtigung ist kein Gutachten. Nur ein schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation ist gegenüber Verkäufer, Bauträger oder Gericht verwendbar.
WEG-Unterlagen nicht bereitgestellt: Wer dem Sachverständigen keine Protokolle, Wirtschaftspläne oder Teilungserklärung vorlegt, riskiert ein Gutachten, das den Zustand des Gemeinschaftseigentums nicht vollständig erfasst.
Gültigkeit und Gerichtsfestigkeit von Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten hat kein formales Ablaufdatum, verliert aber mit der Zeit an Aussagekraft. Marktbewertungen gelten in der Praxis für etwa sechs bis zwölf Monate als verlässlich, da sich Immobilienpreise regional unterschiedlich entwickeln. Für steuerliche oder gerichtliche Zwecke sollte das Gutachten so aktuell wie möglich sein.
Nicht jedes Gutachten ist dabei automatisch gerichtsfest. Nur Immobiliengutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Experten werden von Gerichten als Beweismittel anerkannt. Kurzgutachten oder informelle Befundberichte haben vor Gericht in der Regel keinen Beweiswert – wer eine rechtliche Auseinandersetzung erwartet, sollte von Anfang an ein vollwertiges Immobiliengutachten beauftragen.
Fazit
Ein Sachverständiger für Eigentumswohnungen ist kein Luxus – er ist eine verlässliche Absicherung gegen Fehlentscheidungen mit weitreichenden finanziellen Folgen. Ob beim Kauf einer Altbauwohnung, bei der Abnahme eines Neubaus oder im Streit mit dem Bauträger: Ein qualifizierter Immobiliengutachter liefert die Fakten, die für eine fundierte Entscheidung notwendig sind. Ein professionelles Immobiliengutachten – ob als Kurzgutachten, Bausachverständigengutachten oder Vollgutachten mit Verkehrswertermittlung – amortisiert sich regelmäßig schon dann, wenn ein einziger größerer Mangel aufgedeckt oder eine fehlerhafte Immobilienbewertung korrigiert wird. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, investiert mit dem richtigen Immobiliengutachter in Sicherheit und Verhandlungsstärke.
FAQ – Häufige Fragen zum Sachverständigen für Eigentumswohnungen
Der ideale Zeitpunkt ist vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Eine Begutachtung nach der Besichtigung, aber vor dem Notartermin, gibt Käufern die Möglichkeit, Mängel als Verhandlungsargument einzusetzen oder vom Kauf zurückzutreten – ohne rechtliche Konsequenzen. Das gilt beim Wohnungskauf ebenso wie beim Hauskauf: Wer sich frühzeitig von einem Sachverständigen beraten lässt, schützt sich vor kostspieligen Überraschungen nach dem Kauf.
Ja. Auch bei Immobilien, die erst wenige Jahre alt sind, können Verarbeitungsmängel, Planungsfehler oder bereits sichtbarer Verschleiß vorliegen. Zudem lassen sich bei laufenden Gewährleistungsfristen Ansprüche gegenüber dem Bauträger nur mit einem dokumentierten Immobiliengutachten durchsetzen. Lage, Ausstattung und Zustand des Gemeinschaftseigentums beeinflussen den Wert auch bei neueren Objekten erheblich.
Die Kosten hängen vom Gutachtentyp ab. Eine Kaufbegleitung mit Befundbericht ist ab ca. 300 Euro erhältlich. Ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung kostet zwischen 300 und 600 Euro. Ein Vollgutachten mit Verkehrswertermittlung kostet je nach Immobilienwert und Aufwand zwischen 1.000 und 2.500 Euro – das Wertgutachten in dieser Form wird von Gerichten und Banken anerkannt.
Eine einfache Kaufbegleitung mit schriftlichem Protokoll ist oft innerhalb von ein bis drei Werktagen nach der Begehung abgeschlossen. Ein vollständiges Wertgutachten nimmt je nach Aufwand und Datenlage zwei bis vier Wochen in Anspruch.
Ein Immobilienmakler hat ein wirtschaftliches Interesse am Abschluss der Transaktion. Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich im Auftrag seines Mandanten und unterliegt keiner Interessenkollision. Nur ein unabhängiger Gutachter kann eine neutrale Einschätzung zu Zustand und Wert liefern.
Ja. Für Erbschaftssteuerverfahren, Scheidungsauseinandersetzungen oder Schenkungen wird ein rechtssicheres Wertgutachten benötigt. Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder zertifizierte Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellen Gutachten, die von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt werden.
