Begehung nach Hausübergabe

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Oft finden uns Bauherren erst, wenn die Hausübergabe bereits stattgefunden hat oder eine Begleitung durch einen Bausachverständigen zur Hausübergabe nicht möglich war.
Auch nach der Übergabe und dem Einzug kann eine Begehung sinnvoll sein. Grundsätzlich gilt weiterhin: Den Werkerfolg schuldet die Hausbaufirma. Wenn Arbeiten noch nicht fertiggestellt wurden oder gravierende bzw. versteckte Mängel vorliegen, sollten diese geprüft, dokumentiert und anschließend gegenüber der Hausbaufirma geltend gemacht werden.

Wichtig: Besprechen Sie mit unserem Kollegen das Thema der Beweislastumkehr. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass Bauherren später mit einzelnen Mängeln leben müssen.

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